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Versammlungsgesetz Bayern (Entwurf)
Mit der Förderalismusreform wurde das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zur gesetzlichen Ausgestaltung an die Länder übergeben. Bayern macht als erstes Bundesland von diesem Recht gebraucht. Der vorgelegte Entwurf vom 18.1.2008 löste die ver.di Kampagne Rettet die Grundrechte aus.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 27.02.09 in einer Eilentscheidung das BayVersG als unzulässige Einschränkung der Versammlungsfreiheit gestoppt: 1 BvR 2492/08